Outplacement: eine gesetzliche Verpflichtung

Outplacement ist in Belgien gesetzlich vorgeschrieben für jeden Arbeitgeber, der einen Mitarbeiter entlässt, der älter als 45 Jahre ist und/oder eine Kündigungsfrist von 30 Wochen hat, sowie im Falle der Auflösung des Arbeitsvertrags aufgrund eines medizinischen Härtefalls.

Seit dem 29. April 2019 wurde die Verpflichtung der Arbeitgeber im Bereich des Outplacements weiter ausgeweitet. Es gelten heute drei gesetzliche Regelungen:

 

Daoust ist für alle gekündigten Mitarbeiter da!

 

Müssen Sie sich von Mitarbeitern trennen, deren Kündigungsfrist weniger als 30 Wochen beträgt? Obwohl das Outplacement-Verfahren für sie nicht verpflichtend ist, können Sie ihnen ein Daoust Outplacement anbieten und ihnen so helfen, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

 

Möchten Sie mehr erfahren oder ein Angebot erhalten?

Kontaktieren Sie Daoust Outplacement unter 02/891 30 11 oder per E-Mail unter outplacement@daoust.be.